Schulinformationsblatt
Informationen für Schüler*innen
Information sowie Information VOR
Die Krankmeldung muss zu Beginn des Krankenstandes telefonisch im Lehrbetrieb und in der Schule (vor Unterrichtsbeginn) erfolgen.
Am Ende des Krankenstandes ist eine Kopie der ärztlichen Krankmeldung mit Stempel und Unterschrift der Firma mitzubringen.
Ein Schultag nach Rücksprache mit der Direktion.
Zwei Schultage – Ansuchen an den Stadtschulrat für Wien via Direktion mindestens zwei Wochen vorher.
Da unsere Schule eine berufsbildende Pflichtschule ist, ist Urlaub während der Schulzeit generell auszuschließen.
Nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Direktion.
Achtung: Eine allfällige Reisebuchung vor einer Genehmigung kann Stornokosten beim Reiseveranstalter zur Folge haben.
Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit (Ausnahme: Gesetzliche Feiertage).
Während der Schulferien, schulfreien- und schulautonomen Tage steht der Lehrling dem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.
Während dieser Zeiträume kann der Lehrling Gebührenurlaub konsumieren!
Arztbesuche, Fahrschulstunden u. ä. sind außerhalb der Schulzeiten zu absolvieren.
Füllen sie bitte das Formular Unterrichtsbefreiung aus und laden sie dieses und die Beilagen (Zeugnisse) unter https://anrechnung.cgg.at hoch.